Warum der einfache Weg hier keiner ist
Ärztliche Kommunikation unterliegt nicht nur der DSGVO, sondern auch § 203 StGB. Berufsgeheimnisträger dürfen Dritten keinen Zugang zu geschützten Informationen eröffnen — und ein Anbieter, der Metadaten in Drittstaaten verarbeitet, ist genau das. Die Frage lautet also nicht „Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?", sondern „Wer kann technisch überhaupt zugreifen?".
Diese Unterscheidung entscheidet über die Architektur. Ein Vertrag kann Zugriffe erlauben oder verbieten; nur Technik kann sie verhindern.
Compliance, die man nur unterschreibt, hält im Ernstfall nicht. Compliance, die in der Architektur steckt, schon.
Die Lösung: Laterna auf eigener Bühne
Laterna ist unsere Konferenzlösung auf Basis von BigBlueButton, betrieben ausschließlich auf Servern in Deutschland, in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum. Für die Klinik haben wir eine dedizierte Instanz aufgesetzt — im Corporate Design des Hauses, mit eigener Subdomain, ohne Anmeldung für Patienten.
Entscheidend war das Rollenmodell. Drei Gruppen mit sehr unterschiedlichen Rechten:
Was in der Praxis wirklich zählte
Die schwierigste Anforderung war nicht juristisch, sondern menschlich: Eine Sprechstunde darf nicht an der Technik scheitern, wenn gegenüber ein 78-jähriger Patient sitzt. Deshalb haben wir alles entfernt, was eine Entscheidung erfordert — kein Warteraum mit Optionen, kein Gerätetest mit sieben Auswahlfeldern. Link öffnen, Mikrofon erlauben, fertig.
Für den Fall, dass es dennoch klemmt, gibt es keinen Ticket-Bot, sondern eine Telefonnummer, die während der Sprechstundenzeiten besetzt ist. Auch das ist Teil der Lösung.
Übertragbar auf Kanzleien und Behörden
Dieselbe Konstellation gilt für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Behörden: hohe Vertraulichkeit, geringe technische Fehlertoleranz auf Seiten der Gegenüber. Wir setzen Laterna dort inzwischen in derselben Form ein — dedizierte Instanz, eigenes Rollenmodell, Server in Deutschland, Aufzeichnung nur, wo sie ausdrücklich gewollt und rechtlich zulässig ist.